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Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Finanzkonten-Informations­austausch­gesetz

Ihre Sparkasse ist gesetzlich verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit von Kontoinhabern zu erheben. Bei im Aus­land steuerlich Ansässigen geht eine Datenmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Überblick

Automatischer Steuer-Informations­austausch

  • Deutschland und viele weitere Länder haben sich in internationalen Abkommen über den gegenseitigen Austausch von Steuerdaten zur Vermeidung von Steuerhinterziehung verpflichtet.
  • Bei der Eröffnung neuer Konten müssen Kunden hierzu eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit abgeben.
  • Die Prüfung bestehender Konten basiert im Wesentlichen auf Informationen, die Sie bei der Konto­eröffnung oder im Laufe der Geschäfts­beziehung angegeben haben.
  • Sie werden um weitere Angaben im Rahmen einer Selbst­auskunft gebeten, falls die Sparkasse Ihre steuerliche Ansässigkeit nicht eindeutig fest­stellen kann.
  • Grundlage hierfür sind das „Finanz­konten-Informations­austausch­gesetz“ und die „FATCA-USA-Umsetzungs­verordnung“.

Für natürliche Personen

Der Steuer-Informations­austausch gilt für alle natürlichen Personen.

Auch für Rechtsträger

Das Gesetz gilt auch für Rechts­träger, also Kapital­gesellschaften, andere juristische Personen und Personen­gesellschaften.

Selbstauskunft für Rechtsträger

Antworten Sie auf alle Fragen nach Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.

Formulare:

Selbstauskunft für Rechtsträger für den automatischen zwischenstaatlichen Informationsaustausch und FATCA

Gut zu wissen

Bei der Eröffnung eines neuen Kontos müssen Sie eine Selbstauskunft zu Ihrer steuerlichen Ansässigkeit ab­geben. Sind Sie im Ausland steuerlich ansässig, müssen Sie dabei Ihre ausländische Steuer-Identifikations­nummer angeben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

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