Unsichere Zeiten und stetig steigende Lebenshaltungskosten – vieles wird teurer. Dies bekommen gerade auch Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern in ihrem Alltag oft und schmerzlich zu spüren.
Damit sich die Jüngeren in unserer Gesellschaft an der Badesaison unbeschwert erfreuen können, startet die Kreissparkasse Ludwigsburg zum vierten Mal die beliebte Freibadaktion. Damit wollen wir möglichst vielen Kindern und Jugendlichen im Landkreis Ludwigsburg eine erfrischende Abkühlung in den Sommerferien ermöglichen.
Für unsere Online-Kunden bieten wir zusätzlich zum Filialbesuch die Möglichkeit, ihre Freibad-Quittungen über das Elektronische Postfach abzugeben.
Wie funktioniert das?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten von der Kreissparkasse Ludwigsburg einen Maximalbetrag von bis zu 10 € für Besuche in allen Freibädern im Landkreis Ludwigsburg zurückerstattet. Die Aktion ist auf Freibadbesuche für den Zeitraum vom 24.07. – 08.09.2024 begrenzt. Durch Abgabe der Eintrittsnachweise/Eintrittskarten (oder Vorzeigen elektronischer Nachweise auf dem Smartphone) bis einschließlich 20.09.2024 in einer Filiale der Kreissparkasse Ludwigsburg erhält der Einreicher innerhalb von 14 Tagen die Eintrittspreise per Überweisung auf sein Girokonto gutgeschrieben. Daraus entstehende Zusatzkosten werden nicht übernommen. Eine Barauszahlung in der Filiale ist ebenfalls möglich.
Das Angebot gilt nur für Einzel-Eintrittskarten und personenbezogene Saisonkarten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Einreicher von Saisonkarten erhalten im Aktionszeitraum einmalig eine Erstattung von 10 Euro. Familien-, Gruppen- oder Mehrfachkarten sind von der Aktion ausgenommen. Das Angebot ist freibleibend und gilt solange, bis das Aktionsbudget ausgeschöpft ist; ein rechtswirksamer Anspruch entsteht hieraus nicht. Eine Pauschalversteuerung nach §37b Einkommensteuergesetz (EStG) durch die Kreissparkasse Ludwigsburg ist bei Erstattungen von Geldbeträgen nicht möglich. Einkommenssteuerpflichtige Empfänger der Erstattungsbeträge sind verpflichtet, die steuerliche Geltendmachung gegebenenfalls selbst zu übernehmen.
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