Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen für den "Christmas Countdown" auf Instagram.
Instagram Gewinnspiel „Christmas Countdown“ – Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
1. Veranstalter, Geltungsbereich und Anerkennung der Teilnahmebedingungen
1.1 Das Gewinnspiel auf der Instagram Seite der Kreissparkasse Ludwigsburg steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.
1.2 Der Teilnehmer stellt Instagram frei.
1.3 Veranstalter des Gewinnspiels ist die Kreissparkasse Ludwigsburg. Daher sind alle Fragen, Kommentare oder Beschwerden hinsichtlich des Gewinnspiels an die Kreissparkasse Ludwigsburg zu richten und nicht an Instagram.
1.4 Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an Gewinnspielen auf der Instagram Seite der Kreissparkasse Ludwigsburg, welche von der Kreissparkasse Ludwigsburg veranstaltet und durchgeführt werden.
1.5 Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich und verbindlich an.
1.6 Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert einen Account bei Instagram. Es gelten damit auch die Nutzungsbedingungen für Instagram für die Teilnahme am Gewinnspiel.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind ausschließlich Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr erreicht haben und entweder:
2.2 Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.
2.3 Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:
2.4 Die Teilnahme ist kostenlos und ohne weitere Einschränkungen möglich. Die Teilnahme erfolgt ohne Gewähr.
3. Ablauf des Gewinnspiels und Teilnahmebedingungen
Das Gewinnspiel erfolgt im Rahmen des "Christmas Countdown" und besteht aus 30 Einzel-Gewinnspielen.
3.1 Das Gewinnspiel ist zeitlich begrenzt. Der Christmas Countdown startet am 1. November 2025 und endet am 30. November 2025. Während dieses Zeitraums wird täglich ein neues Gewinnspiel veröffentlicht. Eine Teilnahme am Tages-Gewinnspiel ist immer für 7 Tage nach Veröffentlichung des jeweiligen Posts möglich.
3.2 Um am Gewinnspiel teilzunehmen, muss der Teilnehmer den auf der Instagram-Seite der Kreissparkasse Ludwigsburg veröffentlichten Post liken, dem Account der Kreissparkasse Ludwigsburg folgen und den Post kommentieren. Werden weitere Bedingungen im jeweiligen Post gestellt, wird im Postingtext sowie im Carousel-Post explizit darauf hingewiesen.
3.3 Videos und Texte dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Etwaige Verstöße werden von der Kreissparkasse gelöscht und der Nutzer muss für etwaige Rechtsverstöße einstehen.
3.4 Die Gewinnermittlung erfolgt durch Verlosung. Die Gewinner werden nach Ablauf der 7-Tages-Frist nach Veröffentlichung ermittelt. Fällt die Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird der Gewinner am nächsten darauf folgenden Werktag ermittelt. Die Gewinner müssen dann eine persönliche Nachricht an die Instagram Seite der Kreissparkasse Ludwigsburg senden, damit die genaue Absprache erfolgen kann.
Sachwerte können nicht in bar ausgezahlt werden.
3.5 Mit dem Kommentieren des Posts der Kreissparkasse Ludwigsburg akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist das Absenden der persönlichen Daten zur Versendung des Gewinns erforderlich. Jeder Teilnehmer kann pro Post nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Diese Daten müssen erst nach Aufforderung an die E-Mail-Adresse gewinnspiel@ksklb.de übermittelt werden.
3.6 Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnehmer für die übermittelten Daten selbst verantwortlich sind. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, frei darüber zu entscheiden, ob die übermittelten Daten die Teilnahmebedingungen erfüllen.
3.7 Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne Angabe von Gründen, ganz oder in Teilen, vorzeitig zu beenden, einzustellen, zu ergänzen oder in seinem Ablauf zu verändern.
4. Ausschluss von Teilnehmern
4.1 Die Kreissparkasse Ludwigsburg behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, zum Beispiel durch unwahre Angaben oder falls die Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.
4.2 Die Kreissparkasse kann Teilnehmer ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich in den Angeboten oder Veranstaltungen von der Kreissparkasse Ludwigsburg strafbar, insbesondere in ehrverletzender und volksverletzender Weise äußern werden.
4.3 Der Ausschluss vom Wettbewerb sowie die Sperrung, Entfernung und Löschung von Daten kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen. Jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses vom Gewinnspiel oder der Sperrung, Entfernung oder Löschung von Daten gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
4.4 Falsche Angaben, die Nichteinhaltung von Zusicherungen gemäß dieser Teilnahmebedingungen, die Verletzung von Rechten Dritter und andere Rechtsverstöße sowie die mehrfache Teilnahme am Wettbewerb in jeglicher Form berechtigen den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer auch während des laufenden Gewinnspiels von der weiteren Teilnahme auszuschließen.
5. Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns
Stellt die Kreissparkasse Ludwigsburg fest, dass der Teilnehmer einen im Sinn von Ziff. 4 zum ausschlussführenden Grund verwirklicht hat, bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne von Ziff. 2 ist, ist die Kreissparkasse Ludwigsburg berechtigt, den Gewinn dem betroffenen Teilnehmer nachträglich abzuerkennen.
6. Gewinn
6.1 Jedes der 30 Einzel-Gewinnspiele hat einen eigenen, individuellen Gewinn, der im jeweiligen Beitrag beschrieben wird.
6.2 Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
7. Haftung
Die Haftung der Kreissparkasse Ludwigsburg und ihren Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit des Teilnehmers oder Ansprüchen wegen Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
8. Datenschutz
8.1 Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz. Die im Rahmen der Teilnahme am Gewinnspiel erhobenen Daten (Vor- und Nachname, Alter, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer) werden zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels von der Kreissparkasse Ludwigsburg erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies bedeutet, dass die Kreissparkasse Ludwigsburg die personenbezogenen Daten der Nutzer speichern, verarbeiten und nutzen darf, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung und Änderung hinsichtlich der Teilnahme am Gewinnspiel und/oder der Verlosung erforderlich sind. Ist der Teilnehmer Gewinner werden im Rahmen der Durchführung der Gewinnveranstaltung die dafür dort erforderlichen Daten verarbeitet und genutzt. Sämtliche Daten der Teilnehmer werden nach Abschluss des Gewinnspiels und dem Wegfall des zugehörigen Zwecks von der Kreissparkasse Ludwigsburg datenschutzrechtlich gelöscht.
8.2 Die Kreissparkasse Ludwigsburg ist berechtigt, Daten zur Abwicklung des Gewinnspiels auch an Dienstleister und Partner weiterzugeben, die Auflagen ganz oder teilweise zur Erledigung übernehmen (zum Beispiel Transportunternehmen für Gewinnzustellung). Die Verpflichtung dieser Dienstleister folgt analog nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Erweiterung der Zweckbestimmung der Datenverwendung ist damit nicht verbunden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.
9.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen davon unberührt.
9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigsburg, soweit eine Vereinbarung hierüber zulässig ist, ansonsten gilt der Sitz bzw. Wohnsitz der beklagten Partei.
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