Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag auf einem Konto des Vermieters.
Möchten Sie eine Mietkaution anlegen, eröffnen Sie dazu ein Kündigungsgeldkonto auf Ihren Namen, das Sie treuhänderisch verwalten.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich ein Elektronisches Postfach, in dem Ihnen Ihre Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können und ein Girokonto, von dem der Betrag der Mietkaution eingezogen werden kann.
Um Ihre Mietkaution online einrichten zu können, benötigen Sie neben einem Girokonto auch Zugang zum Elektronischen Postfach. Sollten Sie die Voraussetzung noch nicht erfüllen, können Sie diese ebenfalls ganz bequem online einrichten und anschließend die Mietkaution und weitere Services Ihrer Sparkasse nutzen.
Ihre Konditionen
Anlagebetrag | Mindestens 500 Euro bis maximal 10.000 Euro |
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Verzinsung: | variabler Zins, zur Zeit 0,10 % |
Zinsgutschrift: | jährlich zum 31.12. |
Laufzeit: | Der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Wird der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um jeweils automatisch um 12 Monat(e). Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Kontoinhaber das Guthaben jederzeit und die Sparkasse bei Vorliegen eines sachgerechten Grundes kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall für beide Seiten 35 Tage. Es ist nur eine Gesamtbetragskündigungen zulässig. Wird der Gesamtbetrag gekündigt, ist damit auch dieser Kontovertrag gekündigt. Die Buchung erfolgt zum Kündigungstermin automatisch auf das hinterlegte Referenzkonto (Girokonto). |
Preis für die separate Anlage als Mietkaution |
Bestandskunden
Neukunde |
Gültig seit: | 5. September 2022 |
Fragen und Antworten zur Mietkaution
Laut Gesetzgeber darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Die Höhe muss im Mietvertrag ausgewiesen sein.
Ein Beispiel: Beträgt die Kaltmiete 850 Euro und die Warmmiete 1.010 Euro, darf der Vermieter bis zu 2.550 Euro für die Mietkaution verlangen.
Verlangt er mehr, etwa vier oder fünf statt der drei Monatskaltmieten, hat der Mieter einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel bezahlten Betrages. Dies gilt auch, wenn der Mieter den Mehrbetrag zunächst freiwillig bezahlt hat, um die neue Wohnung zu bekommen.
Der Mieter erhält seine Kautionszahlung inklusive Zinsen vom Vermieter zurück, nachdem
Die Gerichte bewerten unterschiedlich, wie lange dieser Zeitraum sein darf. Die meisten geben dem Vermieter zwei bis sechs Monate, um die Kaution zurückzuzahlen. In Ausnahmefällen können es sogar bis zu zwölf Monate sein.
Der Vermieter legt das Kautionskonto an und verwaltetet das Mietskautionskonto treuhänderisch. Der Mieter überweist die Kaution auf das Girokonto seines Vermieters, damit dieser das treuhänderische Kautionskonto anlegen kann.