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Fragen und Antworten zum Online-Geldmarktkonto

Fragen und Antworten zum Online-Geldmarktkonto

Wann ist ein Geldmarktkonto sinnvoll?

Sie möchten Geld anlegen und jederzeit darüber verfügen? Dann ist das Online-Geldmarktkonto bestens für Sie geeignet. Sie erhalten beim Online-Geldmarktkonto ab dem ersten Euro attraktive Zinsen.

Wie eröffne ich ein Online-Geldmarktkonto?

Das Online-Geldmarktkonto lässt sich jederzeit online abschließen. Damit Sie nicht lange suchen müssen, finden Sie hier alle Abschlussvarianten auf einen Blick:

Benötige ich für ein Online-Geldmarktkonto einen Online-Banking-Zugang?

Um unser Online-Geldmarktkonto nutzen zu können, benötigen Sie einen Online-Banking-Zugang der Kreissparkasse Ludwigsburg. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie den vollen Umfang des Online-Geldmarktkontos ausschöpfen können. Mit dem Online-Geldmarktkonto und dem Online-Zugang über PIN und TAN können Sie weitere interessante Online-Produkte abschließen und Serviceaufträge erteilen.

Was unterscheidet das Online-Geldmarktkonto von meinem Girokonto?

Im Gegensatz zu Ihrem Girokonto dient das Online-Geldmarktkonto für Zahlungen im Zusammenhang mit Geldanlagen und zum Übertrag auf Ihr Girokonto. Selbstverständlich ist Ihr Guthaben wie beim Girokonto jederzeit in voller Höhe verfügbar. Neben der Verzinsung, profitieren Sie zusätzlich von der kostenlosen Online-Kontoführung.

Wie und wann kann ich das Online-Geldmarktkonto kündigen?

Das Online-Geldmarktkonto bietet Ihnen auch bei der Kündigung ein hohes Maß an Flexibilität, so ist es jederzeit und formlos innerhalb Ihres Online-Bankings, in Ihrer Filiale oder schriftlich per Brief oder Fax kündbar.

Tipp: Lassen Sie Ihr Online-Geldmarktkonto bestehen, dann können Sie bei Geldeingängen schnell reagieren und Zinsen kassieren.

Kann ich meine Kontoauszüge auch in Papierform bekommen?

Nein. Im Online-Banking steht Ihnen die Funktion "Kontoauszug" in Ihrem Postfach für den Abruf der Kontoauszüge zur Verfügung.

Können Minderjährige ein Online-Geldmarktkonto führen?

Ja, für Minderjährige kann ein Online-Geldmarktkonto angelegt werden. Beachten Sie jedoch, dass hierfür die Unterschriften der gesetzlichen Vertreter vorliegen müssen.

Tipp: Zum Online-Geldmaktkonto passt ein kostenloses Jugendgirokonto oder Kinderkonto.

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