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Herkunftsnachweis

Bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro.

Herkunftsnachweis

Bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro.

Seit dem 9. August 2021 sind bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 Euro grundsätzlich Herkunftsnachweise vorzulegen.

Überblick

Herkunftsnachweis bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro

Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Barauszahlungsquittung einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbeleg (z. B. Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittung bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung
  • Schenkungsvertrag oder Schenkungsanzeige
 
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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