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Steuerumgehungs-bekämpfungsgesetz (StUmgBG)

Steuerumgehungs-bekämpfungsgesetz (StUmgBG)

Der Gesetzgeber hat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
(StUmgBG) verabschiedet.

Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

 

Der Gesetzgeber hat das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) verabschiedet.

Durch erhöhte Transparenz, verbunden mit erweiterten Mitwirkungspflichten, sowohl durch die Steuerpflichtigen als auch durch Dritte (Banken), sowie neuer Ermittlungsbefugnisse der Finanzbehörden sollen Steuerschlupflöcher künftig wirksamer erkannt werden können.

Finanzinstitute haben sich demnach ab 2018 gemäß der Abgabenordnung Gewissheit über

  • jeden Kontoinhaber und
  • jeden anderen Verfügungsberechtigten und
  • jeden wirtschaftlich Berechtigten

im Sinne des Geldwäschegesetzes zu verschaffen.

Bei der Legitimationsprüfung, sind zusätzlich zu den Ausweisdaten, auch

  • die Steuer-Identifikationsnummer bei Privatpersonen und
  • die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder, wenn noch nicht vergeben, die
    Steuernummer bei wirtschaftlich Tätigen

einzuholen. Dies gilt auch für reine Kreditkunden.

Diese zusätzlichen Angaben sind ab 01.01.2018 verpflichtend. Für die, vor dem 01.01.2018  begründeten Geschäftsbeziehungen bzw. eröffneten Konten haben Banken Ihre Datenbestände zu überarbeiten.

Weitere Informationen zum StUmgBG finden Sie in unserem Informationsblatt sowie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Informationen zur Steuer-ID sowie zur Wirtschafts-ID auf den Seiten des Bundeszentralamts für Steuern.

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