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Elektronisches Postfach

Zeit und Geld einsparen

Elektronisches Postfach

Zeit und Geld einsparen

  • Einfach online Kontoauszüge abrufen und Portokosten sparen
  • Jederzeit alle Dokumente im Blick
  • Dokumente sicher online bereitstellen
Neues ab 28. März 2022

Was ist neu?

 

Nur noch ein Elektronisches Postfach

Sie öffnen mit allen Online-Banking Zugängen nur noch eine Postfachsicht. Ihr eigenes Postfach ist voreingestellt. Sie können jedoch alle Postfächer von Personen, deren Dokumente Sie erhalten, auswählen. Im Finanzstatus sehen jedoch weiterhin nur die Konten, die für den jeweiligen Online-Banking Zugang vereinbart sind.

Bessere Übersicht 

Im Elektronischen Postfach werden Ihnen nur noch Dokumente und Nachrichten der ausgewählten Person angezeigt. Im Zusammenspiel mit den bereits vorhandenen Ordnern nach Dokumentart bietet das neue Postfach einen schnellen Zugriff auf Ihre Dokumente. 

Mehr Dokumente 

Sie können auch Dokumente von nicht online geführten Konten im  Elektronischen Postfach empfangen. Dies ist notwendig, wenn Sie von von Gemeinschaftskonten und Konten eines Dritten nur die Dokumente erhalten sollen, aber eine Online-Banking-Berechtigung von dieser Person nicht gewünscht ist. 

Keine Duplikate notwendig

Nach Vereinbarung des Postfachversandes von  Dokumenten in Ihr persönliches Postfach, erhalten Sie immer Zugriff auf das Orginaldokument. Ein separates Duplikat, wie es bisher zum Beispiel bei einem Kontoauszug für Ihr Gemeinschaftskonto erforderliche war, ist für das neue Elektronsiche Postfach nicht nötig. 

Beachten Sie bitte als Nutzer des Elektronischen Postfachs:

Ab Samstag, 26. März 2022 ist das bisherige Elektronischen Postfach nicht mehr erreichbar. Sie erhalten beim Aufruf einen Wartungshinweis. Die anderen Funktionen des Online-Bankings, wie zum Beispiel Überweisungen und Umsatzabfragen, sind uneingeschränkt verfügbar. 

Spätestens am 28. März 2022 können Sie Ihr neues Elektronisches Postfach nutzen.

Vorteile

Ihre Vorteile

  • Aktuelle Konto­auszüge im Schnell­zugriff
  • Individuell wählbarer Erstellungs­rhythmus
  • Porto­kosten ein­sparen
  • Steuerliche Anforderungen an die Unveränderbar­keit des Aus­zugs erfüllt – dank qualifizierter Signatur
  • Einfach in elektronische Buch­führungs- und Dokumenten-Management-Systeme ein­binden
Ihr nächster Schritt

Um elektronische Kontoauszüge empfangen zu können, muss das Elektronische Postfach in Ihrem Online-Banking hierfür freigeschaltet sein. Sofern Sie das Elektronische Postfach bisher nicht nutzen, lassen Sie es einfach von Ihrer Sparkasse freischalten.

Signatur und Aufbewahrung

Signatur und Aufbewahrung

Qualifizierte elektronische Signatur

Wie die Unterschrift bei einem Papier­dokument ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur die eindeutige Bestimmung des Verfassers eines Dokumentes. Darüber hinaus sorgt sie für eine höhere Akzeptanz und eine sicherere Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Sparkasse. Denn auch eine nachträgliche Änderung des Dokuments ist ein­deutig erkennbar.

Dank qualifizierter elektronischer Signatur ist der elektronische Konto­auszug einem Papier­konto­auszug gleich­gestellt. Mit Hilfe der Signatur können Sie im Rahmen Ihrer Buch­führungs­pflichten gegenüber dem Finanz­amt bzw. Betriebs­prüfern nach­weisen, dass der Auszug tatsächlich von der Spar­kasse erstellt und seit der Erstellung nicht verändert wurde. Zudem sparen Sie Personal- und Raum­kosten, da die papier­hafte Archivierung entfällt.

Kosten­freie Software

Zur Prüfung der Signatur benötigen Sie einen sogenannten „Signatur-Viewer“. Weiteres technisches Equipment ist nicht erforderlich. Die für Sparkassen­kunden kosten­frei nutzbare Software „Sign Live! Sparkassen-Edition“ können Sie hier herunter­laden.

Sichere Aufbewahrung

Als Empfänger des elektronischen Konto­auszugs sind Sie verpflichtet, die sogenannten „Grundsätze zur ordnungs­mäßigen Führung und Auf­bewahrung von Büchern, Auf­zeichnungen und Unter­lagen in elektronischer Form sowie zum Daten­zugriff“, kurz GoBD, zu beachten.

Die Anforderungen an die Aufbewahrung im Überblick:
  • Die Inhalte dürfen nicht verändert werden, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr fest­stellbar ist.
  • Die über­mittelten Daten dürfen vor dem Weiter­verarbeiten in Ihren Systemen, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Aus­druck nicht bzw. nur nach­voll­ziehbar verändert werden.
  • Das Daten­verarbeitungs­system muss die Un­veränderbarkeit des Daten­bestandes gewährleisten.
  • Die Daten müssen während der Dauer der Auf­bewahrung jeder­zeit verfügbar sein.
  • Die Daten müssen unverzüglich lesbar gemacht werden können.
  • Die Daten müssen mit den Buchungs­belegen inhaltlich über­einstimmen, wenn sie les­bar gemacht werden.
  • Die Daten müssen maschinell aus­gewertet werden können.
  • Originär digitale Daten sind auf maschinell verwert­baren Daten­trägern zu archivieren. Nicht ausreichend ist die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswert­baren Formaten.

Mit Hilfe der Signatur ist der Nach­weis erbracht, dass die Inhalte des Konto­auszugs nicht verändert wurden. Um die An­forderungen an die maschinelle Aus­wertbar­keit erfüllen zu können, müssen Sie zusätzlich zur PDF-Konto­auszugs­datei auch die Umsatz­daten aus Ihrer Electronic-Banking-Software auf­bewahren und auf Verlangen zu­gänglich machen.

Ihr nächster Schritt

Um elektronische Kontoauszüge empfangen zu können, muss das Elektronische Postfach in Ihrem Online-Banking hierfür freigeschaltet sein. Sofern Sie das Elektronische Postfach bisher nicht nutzen, lassen Sie es einfach von Ihrer Sparkasse freischalten.

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