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Nutzen Sie Ihren Online-Banking-Zugang für SCHUFA-Auskünfte  

 

Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

  • Einfacher Zugang zur SCHUFA Plattform mit Ihren Online-Banking-Zugangsdaten
  • Höhere Zahlungssicherheit Wissen, mit wem Sie Geschäfte machen
  • Unbekannt verzogene Geschäftspartner wiederfinden
  • Wirkungsvoll Betrugsversuche aufdecken
So geht's

Nur noch drei Schritte  bis zur Auskunftsanfrage

 

So geht’s

  1. Melden Sie sich über den Button „Auskünfte online abrufen“ mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Online-Banking an.
  2. Registrieren Sie sich für die SCHUFA Plattform – Ihre Stammdaten werden für die Registrierung direkt an die SCHUFA übermittelt.
  3. Ab sofort können Sie über die SCHUFA Plattform SCHUFA-Auskünfte in berechtigtem Umfang beziehen.
Auskünfte

Das bietet Ihnen die SCHUFA Plattform

Ihr nächster Schritt

Wenn Sie noch keinen Online-Banking-Zugang haben: Lassen Sie sich jetzt frei­schalten. Anschließend können Sie die SCHUFA-Plattform für mehr
Sicherheit bei Ihren geschäftlichen Beziehungen nutzen.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten 

Wie kann ich SCHUFA-Auskünfte abrufen?

Um SCHUFA-Auskünfte zu beziehen bedarf es einer Anmeldung im Online-Banking mit Ihren Zugangsdaten (Online-Banking beantragen) sowie einer einmaligen Registrierung auf der SCHUFA-Plattform. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie direkt auf der SCHUFA-Plattform die gewünschten SCHUFA-Auskünfte abrufen.

SCHUFA-Auskünfte kann ich bei "berechtigtem Interesse" abrufen. Was bedeutet dies für mich?

Die SCHUFA legt größten Wert auf die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ein Bestandteil davon ist, dass die SCHUFA beim Abruf von Informationen auf den SCHUFA-Datenbanken das „berechtigte Interesse“ am Abruf dieser Daten überprüft. Dies gilt  unabhängig von der SCHUFA Plattform – also auch, wenn beispielsweise ein Telekommunikationsunternehmen als Vertragspartner der SCHUFA eine Auskunft über eine Privatperson oder ein Unternehmen beziehen möchte. D.h. Informationen über Unternehmen oder Einzelpersonen dürfen zwischen den Vertragspartnern und der SCHUFA nur weitergegeben werden, sofern ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 f) der Datenschutz-Grundverordnung vorliegt. Ein berechtigtes Interesse an einer Kreditwürdigkeitsprüfung ist regelmäßig dann gegeben, wenn von dem Verantwortlichen im Geschäftsverkehr Vorleistungen verlangt werden, die ein finanzielles Ausfallrisiko für diesen begründen. Zum Beispiel beim Geldkredit oder bei einem Kauf auf Rechnung.  

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Unternehmen (Auftragnehmer)  vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrages die Bonität des  potenziellen Auftraggebers überprüft, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.  

Das berechtigte Interesse eines Auftraggebers läge beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer in Vorleistung gehen muss.

Wie schnell erhalte ich das Ergebnis meiner Anfrage?

In der Regel wird die Auskunft unmittelbar online bereitgestellt. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass eine manuelle Überprüfung durch die SCHUFA notwendig ist. Dies kann die Bereitstellung der Auskunft ein wenig verzögern.

Welche SCHUFA-Auskunftsarten gibt es?

SCHUFA-Kurzauskunft

Die SCHUFA-Kurzauskunft beinhaltet eine auf die wichtigsten Informationen fokussierte Bonitätsauskunft für all jene Fälle, die Ihrer persönlichen Bewertung nach zu den kleineren und mittleren Geschäftsrisiken gehören.

Jetzt Musterkurzauskunft anschauen!
SCHUFA-Kompaktauskunft
Wer sich ganz allgemein über ein Unternehmen informieren möchte,  liegt hier sicher richtig. Wenn es jedoch um Bonitätsbewertungen, Geschäftsrisiken und Ausfallwahrscheinlichkeiten geht, muss der Blick tiefer gehen. Denn Vertrauen entsteht, wenn die richtigen Bedingungen vorhanden sind.
Jetzt Musterkompaktauskunft anschauen!
SCHUFA-Vollauskunft
Für Aufträge, die Ihrer persönlichen Risikoeinschätzung nach zu den mittleren und großen Geschäftsrisiken zählen, bieten wir Ihnen mit der SCHUFA-Vollauskunft einen strukturierten, vollumfänglichen 360-Grad-Blick auf ein Unternehmen. So unterstützen wir Sie dabei, sich Ihr eigenes Bild zu machen und Ihre Entscheidung auf einer fundierten Datenbasis zu treffen.
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Wie lange stehen abgerufene SCHUFA-Auskünfte online zum Download bereit?

Die SCHUFA-Produkte sind nach Bestellung bei der SCHUFA für sechs Wochen in einem Archiv abrufbar. Sie können die SCHUFA-Produkte innerhalb des Bereitstellungszeitraums als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

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