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Überblick

Mit der privaten Haftpflicht rundum geschützt im Alltag

Ob eine versehentlich angelassene Herdplatte oder ein unbeabsichtigter Zusammenstoß mit einem Radfahrer – Missgeschicke können trotz großer Vorsicht immer wieder passieren. Auch wenn Sie den Schaden ungewollt verursacht haben, müssen Sie laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit Ihrem gesamten Vermögen dafür haften. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dies überhaupt finanziell für Sie möglich ist. Da selbst bei kleinen Missgeschicken, wie einer angelassenen Herdplatte, Kosten in Millionenhöhe möglich sind, lohnt sich der Abschluss einer privaten Haftpflicht­versicherung.

  • Personen- und Sach­schäden bis 75 Mio. Euro im Top-Tarif versichert
  • Vermögens­schäden bis 15 Mio. Euro im Top-Tarif versichert
  • Versicherungs­schutz bei Beschädigung oder Verlust fremder beweglicher Sachen, die gemietet oder geliehen sind (im Top-Tarif)
  • Schaden­ersatz-Ausfall­deckung inkl. Vorsatz, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Schädiger keinen Ersatz leisten kann

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Details

Tarifvarianten der privaten Haftpflicht­versicherung

So individuell wie Ihr Alltag sollte auch Ihr Versicherungs­schutz sein: Wählen Sie zwischen den drei Tarifoptionen Top, Komfort und Basis.

 

  Top Komfort Basis
Personen-, Sach- und Vermögensschäden 75 Mio. Euro pauschal
für Personen- und
Sach­schäden und
15 Mio. Euro zusätzlich
für Vermögens­schäden
30 Mio. Euro pauschal 10 Mio. Euro pauschal
Best-Leistungs-Garantie
Sachschäden an Gebäuden
Verlust von fremden privaten Schlüsseln 100.000 Euro 50.000 Euro 30.000 Euro
Verlust von beruflichen Schlüsseln 50.000 Euro 30.000 Euro
Mallorca-Deckung (Info)
Heizöltank (Info)
Gefälligkeitsschaden
Schäden an fremden geliehenen Sachen 50.000 Euro
Sachbeschädigung durch Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen bis 10.000 Euro
Falschbetankung von fremden Kfz
Schäden durch Drohnen/Flugmodelle Bis 5 kg Abfluggewicht 10 Mio. Euro Bis 2 kg Abfluggewicht 5 Mio. Euro Bis 250 g Abfluggewicht 3 Mio. Euro
Schadenbeispiele

Schaden­beispiele für die Private Haftpflicht­versicherung

In diesen Schadens­fällen sind Sie finanziell abgesichert

FAQ

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur privaten Haftpflichtversicherung

Was ist eine private Haftpflicht­versicherung?

Bei Personen-, Sach- oder Vermögens­schäden, die Sie einem Dritten fahrlässig zugefügt haben, können Sie haftbar gemacht werden. Die private Haftpflicht springt in diesen Fällen für Sie ein und übernimmt die Kosten im Schadensfall, sofern es sich um berechtigte Schaden­ersatz­ansprüche handelt.

Ist die private Haftpflicht­versicherung eine Pflicht­versicherung?

Nein, die private Haftpflicht ist keine Pflicht­versicherung. Allerdings gibt es Situationen, bei denen eine Privathaftpflicht vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei einem privaten Drohnenflug oder für Skifahrende in Italien. Ebenfalls müssen Hunde in bestimmten Bundesländern über die Tierhalterhaft­pflichtversicherung versichert sein. Generell empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Haftpflicht­versicherung, um vor hohen Kosten geschützt zu sein.

Wie lange sind meine Kinder bei mir mitversichert?

Ihre Kinder sind während der gesamten Ausbildung bzw. während des Studiums, unabhängig vom Alter, bei Ihnen in der Privat­haftpflicht mitversichert. Der Versicherungs­schutz greift in diesem Fall auch, wenn Ihre Kinder nicht mehr bei Ihnen leben.

Nach Abschluss der Ausbildung oder des Studiums benötigen Ihre Kinder eine eigene Versicherung, sofern sie in einem anderen Haushalt wohnen. Hierfür gilt eine Übergangs­frist von sechs Monaten. Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, sind über die private Haftpflicht mitversichert. Dies gilt auch, wenn sie bereits einen Beruf ausüben.

Ab welchem Alter sind meine Kinder haftbar?

Kinder unter 7 Jahren können nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die sie verursacht haben. Kinder zwischen 7 und 18 Jahren müssen für ihre Schäden haften, wenn sie deliktfähig sind. Dies liegt vor, wenn sie die dafür notwendige Einsicht besitzen. Verletzen Sie als Eltern die Aufsichts­pflicht über Ihre Kinder, haften Sie selbst. Das Alter der Kinder ist dann nicht von Relevanz.

Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Der Versicherungs­schutz der privaten Haftpflicht greift auch im Ausland. Bei weltweiten vorübergehenden Auslands­aufenthalten gilt dieser bis zu fünf Jahre. Innerhalb von Europa sind Sie zeitlich unbegrenzt abgesichert.

Sind geliehene Sachen vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen?

In der Tarifvariante Top der privaten Haftpflicht­versicherung der SV sind auch Schäden an geliehenen Sachen bis 30.000 Euro mitversichert.

Ein Elternteil lebt bei mir im Haushalt. Ist dieser mitversichert?

In Ihrer privaten Haftpflicht sind alle Personen mitversichert, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Voraus­setzung hierfür ist ein gemeinsamer Lebensmittel­punkt. Personen, die in einer eigenen Einlieger­wohnung im Haus leben, sind daher nicht bei Ihnen mitversichert.

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Weitere Haftpflicht­versicherungen

Tierhalter­haftpflicht-Versicherung

Die Tierhalter­haftpflicht-Versicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Ihre Hunde, Pferde oder Zugtiere Dritten zufügen. Ebenfalls werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt. So sind Sie bei Schäden durch Ihre Tiere optimal finanziell abgesichert.

Gewässer­schadenhaftpflicht-Versicherung

Die Gewässerschaden­haftpflicht-Versicherung schützt Sie, wenn Heizöl aus Ihrem Tank ausläuft. Denn Sie haften als Inhaber aufgrund der besonderen Gefährlichkeit für den Schaden, unabhängig von Ihrem eigenen Verschulden.

Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht-Versicherung

Die Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht-Versicherung schützt Sie und Ihren Grund­besitz und wendet finanzielle Folgen von Unfällen, die auf Ihrem Grundstück geschehen sind, ab. Sie springt beispielsweise ein, wenn ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt.

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Sie möchten sich zu den weiteren Haftpflicht­versicherungen beraten lassen, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen – vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

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