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Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service natürlich auch im Bereich der Gewerbeimmobilien. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach dem passenden Objekt, der Finanzierung und der Vertragsgestaltung. Wir beraten Sie kompetent und individuell, um Ihre Bedürfnisse und Ziele zu erfüllen und sind für Sie da, um Ihnen bei allen Themen zu Gewerbeimmobilien zu helfen.
Der Verkauf einer Immobilie erfordert Expertise, Marktkenntnis und zuverlässige Unterstützung. Die Sparkasse bietet maßgeschneiderte Lösungen und umfangreiche Services, damit der Verkaufsprozess einfach, sicher und erfolgreich gestaltet wird.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie unter besten Voraussetzungen – mit Erfahrung, regionaler Expertise und der breiten Vermarktung von Deutschlands größtem Maklerverbund. Profitieren Sie von kompetenter Unterstützung in jeder Phase des Verkaufs.
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Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an. Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei den unterschiedlichsten Modernisierungsvorhaben.
Von Förderungen profitieren
Nutzen Sie für die Erneuerung Ihres Zuhauses auch Fördermittel. So bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem Förderungen für energieeffizientes Sanieren oder den barrierefreien Umbau. Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderprogramme an.
Rang 1
Nettoprovisionsumsatz Wohnen Gesamt Deutschland
Immobilienmanager Makler-Ranking 2024
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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